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   VerfGH Bayern, 07.07.1997 - 6-VII-96, 17-VII-96, 1-VII-97   

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https://dejure.org/1997,17749
VerfGH Bayern, 07.07.1997 - 6-VII-96, 17-VII-96, 1-VII-97 (https://dejure.org/1997,17749)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.1997 - 6-VII-96, 17-VII-96, 1-VII-97 (https://dejure.org/1997,17749)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 6-VII-96, 17-VII-96, 1-VII-97 (https://dejure.org/1997,17749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3162
  • NVwZ 1998, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Es ist davon auszugehen, dass die Antragsteller die Argumente, die gegen die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Regelungen angeführt werden können, in das Verfahren eingebracht haben (vgl. Art. 55 Abs. 2 VfGHG; VerfGH vom 23.10.1995 VerfGHE 48, 131; vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/150).
  • VerfGH Bayern, 16.06.2020 - 32-IX-20

    Selbstanzeige eines Mitglieds des BayVerfGH

    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 8.11.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 13).

    Ebenso wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei grundsätzlich kein Grund ist, von einer Befangenheit eines Verfassungsrichters auszugehen (VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 17.7.2000 - Vf. 3-VII-99 - juris Rn. 6), gilt dies für das Innehaben eines Amtes in einer Organisation, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, die Anlass geben, eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen (VerfGHE 50, 147/149).

    Zwar könnte eine andere Bewertung geboten sein, wenn sich der Verfassungsrichter öffentlich besonders für das Volksbegehren engagiert, das Anliegen demonstrativ unterstützt und sich dadurch in einer besonderen Weise festgelegt hätte (VerfGHE 50, 147/150), wenn er z. B. in einer öffentlichen Versammlung den Anwesenden ausdrücklich empfohlen hätte, den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zu unterzeichnen, und demnach exponiert für das Volksbegehren und dessen Ziele eingetreten wäre (VerfGH vom 16.7.1987 - Vf. 55-IX-87 - amtl.

  • VerfGH Bayern, 20.04.2009 - 8-VII-05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einem Popularklageverfahren

    Zwischen dem vorliegenden Verfahren der abstrakten Normenkontrolle, das schon seinem Wesen nach von subjektiven Berechtigungen oder einer persönlichen Beziehung zum Verfahrensgegenstand unabhängig ist (vgl. VerfGH vom 8.11.1972 = VerfGH 25, 127/129; VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149), und der den Antragsteller betreffenden Verwaltungstätigkeit des abgelehnten Richters besteht weder ein unmittelbarer noch ein mittelbarer Verfahrenszusammenhang.

    Dabei ist entscheidend, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149; VerfGH vom 29.2.2008 = NVwZ-RR 2008, 593).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11

    Wegen fehlender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Inwiefern diese Bewertung willkürlich sein könnte, lassen die Darlegungen des Beschwerdeführers nicht erkennen (vgl. zur Mitgliedschaft eines Richters in einer katholischen Organisation VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149 f.; zur Mitgliedschaft eines Richters in einem weltanschaulichen Verein BVerfG vom 2.12.1992 = BVerfGE 88, 17/23; zur Mitgliedschaft eines Richters in der im dortigen Verfahren prozessbeteiligten GRUR BGH vom 11.12.2002 = NJW-RR 2003, 281).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren

    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17

    Ablehnung einer Richterin wegen Mitwirkung am Gesetzesentwurf

    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

    Ein individuelles Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters wird auch nicht dadurch begründet, dass die Gruppe, der der Richter angehört, am Verfahrensausgang interessiert oder davon insgesamt oder teilweise betroffen sein könnte (vgl. BGH vom 02. Dezember 2004 I ZR 92/02, Entscheidungen in Kirchensachen -KirchE- 2004/Bd. 46, 360; Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg vom 30. November 1993 L 5 B 244/93, Breithaupt -Breith-1995, 86); so auch nicht bei möglicher konkreter oder abstrakter verfassungsrechtlicher oder Normenkontrolle (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof -Bay. VerfGH- vom 31. Januar 2000 Vf. 112-IX-99 Bay. VerfGHE 53, 20, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2809: vom 07. Juli 1997 Vf. 6-VII-96 u. a., Bay. VerfGHE 50, 147, NJW 1997, 3162; vom 20. Juni 1992 Vf. 79-VI-92 u. a., BeckRS, Juris).
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